Der offizielle Zügeltermin steht vor der Tür und etliche Mieterinnen und Mieter ziehen um in ein neues Zuhause. Bei der Wohnungsabnahme kommen alle Schäden ans Licht. Doch: Wann handelt es sich um normale Abnutzung und wann muss der Mieter bezahlen? Wie sauber muss geputzt sein? Worauf sollte eine Eigentümerin/ein Eigentümer bei der Wohnungsabnahme speziell achten, um späteren Ärger zu vermeiden?
Melden Sie sich bei der Geschäftsstelle per Email oder telefonisch (mit Mitgliedschaftsnummer). Diese prüft Ihre Schilderung, fragt allenfalls nach und leitet sie an die zuständige Fachperson weiter.