Im Kanton Zürich werden zusätzliche Wohnungen dringend benötigt. Gleichzeitig verzögern lange Bau- und Rechtsmittelverfahren Projekte, binden Mittel und schaffen Rechts-, Planungs- und Investitionsunsicherheit für Hauseigentümerinnen und -eigentümer. Das Einspracherecht und der gerichtliche Rechtsschutz sind wichtige rechtsstaatliche Instrumente. Sie finden ihre Grenze aber dort, wo sie zur Verzögerung, aus querulatorischen Motiven oder zur Durchsetzung sachfremder Forderungen eingesetzt werden.
Rechtsschutz sichern, Missbrauch begrenzen
Die Motion verlangt einen Systemwechsel im Beschwerdeverfahren vor Verwaltungsgericht: Die aufschiebende Wirkung soll nicht mehr automatisch eintreten, sondern beantragt und vom Gericht ausdrücklich gewährt werden müssen. Damit bleibt der Rechtsschutz gewahrt. Denn zu diesem Zeitpunkt ist ein baurechtlicher Entscheid nach der Beurteilung durch die kommunalen und gegebenenfalls kantonalen Behörden bereits vom Baurekursgericht überprüft worden; entsprechend besteht eine erhöhte Gewissheit, dass das Bauvorhaben materiell rechtmässig ist. Auch die Statistik des Verwaltungsgerichts zeigt, dass nur eine geringe Zahl von Beschwerden gutgeheissen wird. Der heutige Automatismus blockiert deshalb vielfach Projekte, obwohl deren Rechtmässigkeit bereits überprüft wurde.
Der HEV Kanton Zürich teilt die Einschätzung der Motionäre, dass das heutige Verfahren zu Verzögerungen einlädt. Neben berechtigten Anliegen gibt es immer wieder chancenlose oder sachfremd motivierte Rechtsmittel, die vor allem darauf abzielen, ein Projekt hinauszuzögern oder finanziellen Druck auf die Bauherrschaft auszuüben. Die Kosten solcher Verzögerungen sind erheblich – für private Eigentümer, für Investoren, für Behörden, für den gesamten Wohnungsmarkt und letztlich auch für Mieterinnen und Mieter. Ein sachgerechter Umgang mit Rechtsmitteln ist deshalb gerade in Zeiten der Wohnungsknappheit zentral.
Wichtiges Signal des Kantonsrats
Der Regierungsrat hatte in seiner Stellungnahme das Problem zwar anerkannt, dem Kantonsrat aber die Ablehnung der Motion beantragt und lediglich die Entgegennahme als Postulat in Aussicht gestellt. Dass der Kantonsrat die Motion dennoch überwiesen hat, ist aus Sicht des HEV Kanton Zürich ein wichtiger und richtiger Schritt. Zwar sollen Rekurs- und Beschwerdemöglichkeiten auch auf Bundesebene angepasst werden; geplant sind Einschränkungen missbräuchlicher Einsprachen sowie eine Stärkung der Innenentwicklung. Solange daraus aber keine verbindlichen Reformen folgen, bleibt das geltende Beschwerdeverfahren unverändert in Kraft. Gerade weil die Wohnungsknappheit von allen politischen Seiten beklagt wird, braucht es jetzt konkrete und handfeste Massnahmen, die rechtmässige Bauvorhaben rascher ermöglichen.
Planungssicherheit ist eine zentrale Voraussetzung dafür, dass gebaut wird. Wer Grundeigentümer, Genossenschaften, institutionelle Investoren und kleinere private Bauherrschaften zu mehr Wohnungsbau bewegen will, muss ihnen verlässliche Verfahren bieten. Ein liberaler Rechtsstaat schützt berechtigte Nachbarinteressen; er schützt aber ebenso das Eigentum und verhindert, dass formelle Möglichkeiten zur Blockade missbraucht werden.
Kantonsrat übernimmt Verantwortung
Der HEV Kanton Zürich erwartet nun, dass der Regierungsrat dem Kantonsrat innert Frist eine wirksame Vorlage unterbreitet. Die Anpassung des Beschwerdeverfahrens bleibt ein sachgerechter Schritt, um Rechtsmittelverfahren in Bausachen zu beschleunigen, Missbrauch einzudämmen und zu verhindern, dass dringend benötigter Wohnraum weiterhin durch vermeidbare Verfahrensverzögerungen blockiert wird.
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